Verlängerung der Objektüberwachung der Architekten - Fuchs untersucht Fragen der Honorierungstock.adobe.com - Gina Sanders

Zivilrecht & Zivilprozessrecht01. May 2024

Verlängerung der Objektüberwachung der Architekten - Fuchs untersucht Fragen der HonorierungKurznachricht zu "Und ewig lockt die Geschäftsgrundlage - Verlängerung der Objektüberwachung der Architekten und deren Abgeltung" von Prof. Dr. Heiko Fuchs, BauR 2024 Heft 5, 677 - 687
EuGH: Zugriff auf Verbindungsdaten zur Ermittlung von Straftatenstock.adobe.com - lassedesignen

Wirtschaftsrecht30. April 2024

EuGH: Zugriff auf Verbindungsdaten zur Ermittlung von StraftatenPrivatleben und Verfolgung schwerer Straftaten: Das Gericht, das für die Genehmigung des Zugangs zu Telefonverbindungsdaten zur Ermittlung der Täter einer Straftat zuständig ist, für deren Verfolgung das nationale Recht einen solchen Zugang vorsieht, muss befugt sein, diesen Zugang zu verweigern oder einzuschränken.
Umwelt- und klimaschutzbezogene Aussagen in der Produktwerbung - Körber und Stadtfeld erläutern die verschärften Anforderungen unter Auswertung der rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechungstock.adobe.com - simanlaci

Wirtschaftsrecht30. April 2024

Umwelt- und klimaschutzbezogene Aussagen in der Produktwerbung - Körber und Stadtfeld erläutern die verschärften Anforderungen unter Auswertung der rechtlichen Grundlagen und der RechtsprechungKurznachricht zu "Verschärfung der Anforderungen an umwelt- und klimaschutzbezogene Aussagen in der Produktwerbung durch Gesetzgeber und Gerichte" von RA Dr. Thomas Körber und RA Dr. David Stadtfeld, WRP 2024 Heft 5, 529 - 534

Zivilrecht & Zivilprozessrecht01. May 2024

Vermögensauseinandersetzung - Herr untersucht die Bedeutung güterrechtlicher Auskunftsansprüche (Folge 9)Kurznachricht zu "Güterrechtliche Auskunftsansprüche - der Schlüssel zur erfolgreichen Vermögensauseinandersetzung - Folge 9: Der Auskunftsanspruch gegen Dritte" von RA/FAFamR i.R. Dr. Thomas Herr, FuR 2024 Heft 5, 227 - 230

Zivilrecht & Zivilprozessrecht30. April 2024

Beschränkung der Nacherbenstellung auf Familienangehörige durch ErblasserWenn der Erblasser nach § 2069 BGB einen seiner Abkömmlinge bedacht hat und dieser nach der Testamentserrichtung wegfällt, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, soweit sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden. Nach diesem Grundsatz ist die Beteiligte vorliegend zur Alleinerbin ihrer Urgroßmutter als Erblasserin geworden, da die Erblasserin ihre einzige Tochter zur Vorerbin und die einzige Enkelin zur Nacherbin berufen hat. Da der Nacherbfall durch den Tod der Vorerbin eingetreten ist, wäre testamentarisch die Mutter der Beteiligten als Nacherbin berufen. Da diese jedoch zwischen der Testamentserrichtung und dem Nacherbfall Ende 2008 verstorben ist, träte nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB die Beteiligte als einzige gesetzliche Erbin ihrer Mutter. Sie wäre an deren Stelle zur Nacherbschaft berufen und Alleinerbin der Erblasserin. Dieser Alleinerbschaft kann jedoch entgegenstehen, dass das testamentarisch verfügte Nacherbrecht ihrer Mutter uneingeschränkt vererblich war, sodass in diesem Fall deren Lebensgefährte als testamentarisch bedachter Erbe auch in die Nacherbenstellung einrücken würde. Oftmals wird der Wille desjenigen Erblassers, der einen Familienangehörigen zum Nacherben beruft, dahin gehen, das Vermögen auch über die Person des unmittelbar bedachten Nacherben hinaus im Familienbesitz zu erhalten und deshalb nach dem Tod des Nacherben nicht dessen familienfremden testamentarischen Erben zum Zuge kommen zu lassen. Der vorliegende Hinweis enthält keinerlei Hinweis dahingehend, dass die Nacherbenposition einer Erbfolge vollständig entzogen sein sollte. Hier ist nach den Umständen des Falles jedoch anzunehmen, dass die Erblasserin den Kreis ihrer Nacherben auf Familienangehörige beschränken wollte. Hierfür spricht, dass die Erblasserin in ihrer letztwilligen Verfügung ausschließlich enge Familienangehörige bedacht hat. Aus diesem Grunde geht die testamentarische Anordnung der Nacherbin diesbezüglich ins Leere. Demzufolge hat nach der Zweifelsregel des § 2069 BGB eine Überprüfung dahingehend zu erfolgen, ob die Beteiligete in die Nacherbenstellung ihrer Mutter eingerückt ist.

Wirtschaftsrecht30. April 2024

Binnenmarkt - Blumers und Kahle untersuchen Fremdvergleichspreise oder Konzernverrechnungspreise unter Auswertung der Entscheidung des BVerfG vom 08.11.2023Kurznachricht zu "Fremdvergleichspreise oder Konzernverrechnungspreise im Binnenmarkt" von RA Prof. Dr. Wolfgang Blumers und Lars-Henrik Kahle, DB 2024 Heft 18, 1092 - 1099

Allgemeines Zivil- & Vertragsrecht30. April 2024

Deutsches AGB-Recht - Kondring untersucht den Einfluss auf die Einführung von Commercial CourtsKurznachricht zu "Flucht vor dem deutschen AGB-Recht: Rechtswirklichkeit versus Reformdiskussion" von RA Dr. Jörg Kondring, BB 2024 Heft 18, 970 - 974

Steuerrecht & Finanzwesen30. April 2024

Einbringung nach § 24 UmwStG - Gaw kommentiert die Entscheidung des BFH vom 01.02.2024 zum Übergang des Gewerbeverlustes einer KapGes.Kurznachricht zu "Übergang des Gewerbeverlustes einer KapGes. im Fall der Einbringung nach § 24 UmwStG - Anmerkung zu BFH, Urteil vom 01.02.2024 - IV R 26/21" von RiBFH Dr. Christian Graw, DB 2024 Heft 18, 1109 - 1110

Wirtschaftsrecht30. April 2024

EuGH: Erhebung der Identitätsdaten zu IP-Adressen - Anforderungen an die Modalitäten der Vorratsspeicherung präzisiertBekämpfung von Straftaten und Eingriff in Grundrechte: Eine mit der Bekämpfung online begangener Nachahmungen betraute nationale Behörde kann anhand einer IP-Adresse Zugang zu Identitätsdaten erhalten. Der Gerichtshof präzisiert die Anforderungen an die Modalitäten der Vorratsspeicherung dieser Daten und des Zugangs zu ihnen.

Zivilrecht & Zivilprozessrecht30. April 2024

EuGH: Transfer von FußballspielernGeneralanwalt Szpunar: Bestimmte Regeln der FIFA über den Transfer von Spielern könnten sich als unionsrechtswidrig erweisen. Diese Regeln sind einschränkenden Charakters und lassen sich nur unter bestimmten Umständen rechtfertigen.